Wecan
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Investoren & Ökosystem

Die Gruppe hinter der Plattform.

Diese Seite versammelt, was Wecan Copilot umgibt, statt dessen, was sie leistet: unsere Muttergesellschaft, unsere Forschungsprogramme und den WECAN-Token.

Gruppe

Die Wecan Group SA ist eine Tochtergesellschaft der SEALSQ Corp (Nasdaq: LAES), einer Schweizer Gruppe und Pionierin der Post-Quanten-Sicherheit. Was die Gruppe gemeinsam aufbaut, ist eine dezentrale digitale Identität: einmal geprüfte Credentials, die anschliessend zwischen Instituten geteilt werden, damit ein Kunde nicht an jeder Tür dasselbe KYC erneut durchlaufen muss. Die Gruppe betreibt zudem ein souveränes Angebot mit WISeSat, dessen Satellitenkonstellation vernetzten Geräten quantenresistente Identitäten aus dem Orbit ausstellt. In diesem Ganzen ist Wecan die Compliance-Schicht — für Personen, für Unternehmen und für Objekte. Für einen beaufsichtigten Kunden bedeutet das praktisch: ein Anbieter mit börsenkotierter Muttergesellschaft, die ihrem eigenen Offenlegungsregime unterliegt, und mit einer Herkunft aus der Hardware-Sicherheit, die für über Jahrzehnte haltbare Prüfspuren zählt.

Dezentrale Identität

Jeder Kunde behält die Kontrolle über seine geprüfte Identität — übertragbar zwischen Instituten, teilbar bei Einwilligung. Kein zentrales Register, keine einzelne Instanz, die entscheidet, wer Sie sind. Das ist eine Eigenschaft der Plattform und der Identitätsarbeit der Gruppe, nicht des Tokens: Das Teilen eines Credentials kostet den Kunden nichts und berührt keinen digitalen Vermögenswert.

WECAN-Token

Der WECAN-Token gehört zum Ökosystem, nicht zur Compliance-Plattform. Kunden von Wecan Copilot lizenzieren die Plattform in Schweizer Franken wie jede Unternehmenssoftware: Der Token erscheint weder in ihrem Vertrag noch auf ihrer Rechnung noch in ihrer Bilanz. Wenn die Plattform einen Compliance-Nachweis on-chain verankert, erwirbt und verbraucht Wecan den Token selbst — als Betriebsaufwand dieser Infrastruktur. Kein Kunde benötigt den Token, hält ihn, kauft ihn oder ist ihm ausgesetzt, und die Tätigkeit keines Kunden begründet einen Anspruch darauf. Wir halten beides bewusst getrennt: Ein beaufsichtigtes Institut, das einen Compliance-Anbieter prüft, sollte einen digitalen Vermögenswert nicht von einer aufsichtsrechtlichen Frage trennen müssen.